1. Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter 09132 41 01 oder per Mail: info@herzo-logopaedie.de
2. Erklärung unterzeichnen
Drucken Sie unsere Einverständniserklärung (hier downloaden) aus, unterzeichnen diese und senden sie an info@herzo-logopaedie.de
4. Therapie online
Zum vereinbarten Termin erhalten Sie einen Link mit Zugangscode per E-Mail von uns. Die Teletherapie erfolgt dann über die Plattform “Sprechstunde Online“. Die AGB der Plattform finden Sie hier.
5. Behandlung bestätigen
Bestätigen Sie jede einzelne Behandlung per Mail an: info@herzo-logopaedie.de oder über das Formular am Ende der Seite. Dies ersetzt Ihre Unterschrift auf dem Originalrezept.
Behandlung bestätigen
Allgemeine Informationen vor einer logopädischen Behandlung:
Wenn Sie eines der folgende Probleme haben
- heisere Stimme (langanhaltend), die Stimme bleibt ganz weg, oder die Stimme hat sich nach Erkrankungen verändert
- Sprachprobleme (Wortfindung, Sprachverständnis) nach neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall) oder Schädel-Hirn-Trauma
- Sprechprobleme (Artikulation, auch Lähmung der Gesichtsmuskulatur) bei meist neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, MS oder ALS) oder Schädel-Hirn-Trauma
- Sehr häufiges Verschlucken/ Husten beim Essen/ Trinken (z.B. bei Krebs im Mundbereich oder nach Schlaganfall)
- Die Zunge drückt beim Schlucken gegen die Zähne (stellt oft der Kieferorthopäde fest, meist funktionell bedingt)
- Näseln (dumpfer, nasaler Stimmklang z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenfehlbildungen, nach OP oder funktionell bedingt)
- Entfernung des Kehlkopfes z.B. nach Kehlkopfkrebs
dann gehen Sie
- zu einem Hals-Nasen-Ohrenarzt
- einem Neurologen
- Ihrem Hausarzt
- Oder auch zu einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt
- (Je nach Störungsbild)
Der Arzt stellt Ihnen dann, wenn notwendig, eine logopädische Verordnung aus. Auch die Behandelnde Klinik kann eine logopädische Verordnung ausstellen. Mit dieser können Sie sich bei uns melden. 09131/209893 oder 09132/4101
Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss.
Auf der Verordnung steht zumeist eine Verordnungsmenge von 10 Stunden a 45 Min.
Wichtig zu wissen: wenn Sie nicht in der Lage sind zu uns in die Praxis zu kommen, kann der behandelnde Arzt auch einen Hausbesuch verordnen. Dann kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in die jeweilige (Pflege-) Einrichtung.